{"id":84,"date":"2026-05-06T06:57:35","date_gmt":"2026-05-06T04:57:35","guid":{"rendered":"https:\/\/hemker.reiling-web.de\/cms\/?page_id=84"},"modified":"2026-06-23T13:18:37","modified_gmt":"2026-06-23T11:18:37","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hemker.reiling-web.de\/?page_id=84","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"postcontent col_last nobottommargin clearfix\">\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma Hemker GmbH<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>1. Allgemeines<\/strong><br \/>\nWir f\u00fchren alle Auftr\u00e4ge nach Ma\u00dfgabe der nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen aus. Diese Bedingungen gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des K\u00e4ufers\/Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, es erfolgt ausdr\u00fccklich durch schriftliche Vereinbarung. Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen des K\u00e4ufers\/Bestellers die Lieferung an oder Arbeiten f\u00fcr den Besteller vorbehaltlos ausf\u00fchren.<br \/>\nDiese Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Vertr\u00e4ge \u00fcber Lieferungen und Leistungen der Firma Hemker GmbH auch in laufender und zuk\u00fcnftiger Gesch\u00e4ftsverbindung.<br \/>\nBei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau) einschlie\u00dflich Montage gilt die \u201eVerdingungsordnung f\u00fcr Bauleistungen\u201c (VOB Teil B) in der bei Vertragsabschluss g\u00fcltigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe t\u00e4tigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Privatkunden wird die \u201e Verdingungsordnung f\u00fcr Bauleistungen\u201c (VOB\/B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aush\u00e4ndigung des vollst\u00e4ndigen Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschluss.<br \/>\nBei allen Bauleistungen gelten die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nur erg\u00e4nzend und treten bei Widerspr\u00fcchen gegen\u00fcber den Regelungen in der VOB Teil B gegen\u00fcber diesen zur\u00fcck.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>2. Sonstige Bauleistungen und Lieferungen<\/strong><br \/>\nF\u00fcr die Herstellung , Lieferung und Instandsetzung von M\u00f6beln und anderen Teilen sowie f\u00fcr sonstige Leistungen, die nicht Bauleistungen in Sinne der vorstehenden Ziffer 1 sind oder Bauleistungen , bei denen die VOB Teil B gem. Ziffer 1 nicht einbezogen wird, gelten vorrangig die nachfolgenden Bestimmungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>2.1. Auftragsannahme und Vertragsgegenstand<br \/>\n<\/strong>Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot \/Kostenanschlag ab, so kommt ein Vertag in diesem Fall erst mit unserer Best\u00e4tigung zustande.<br \/>\nVertragsgegenstand ist bei Vertr\u00e4gen, die eine Lieferung durch uns zum Gegenstand haben, ausschlie\u00dflich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gem\u00e4\u00df der jeweiligen Produktbeschreibungen. Andere oder weitergehende Eigenschaften und\/oder Merkmale oder ein dar\u00fcber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn die von uns schriftlich best\u00e4tigt werden.<br \/>\nKonstruktions-oder Form\u00e4nderungen, Abweichungen im Farbton, in der Ausstattung sowie \u00c4nderungen des Lieferumfangs bleiben w\u00e4hrend der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich ge\u00e4ndert wird und die \u00c4nderungen f\u00fcr den K\u00e4ufer zumutbar sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>2.2.<\/strong><br \/>\nH\u00f6here Gewalt oder bei uns oder Lieferanten eingetretene Betriebsst\u00f6rungen, wie z. B. Aufruhe, Streik, Aussperrung, die uns ohne eigenes Verschulden vor\u00fcbergehend daran hindern, den Kaufgegenstand oder das Werk zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Fristen zu liefern bzw. zu erstellen, ver\u00e4ndern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umst\u00e4nde bedingten Leistungsst\u00f6rungen. Gleiches gilt f\u00fcr Verz\u00f6gerungen aufgrund ung\u00fcnstiger, nicht vorhersehbarer Witterungsverh\u00e4ltnisse. F\u00fchren entsprechende St\u00f6rungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Wochen, kann der Besteller vom Vertrag zur\u00fccktreten. Andere R\u00fccktrittsrechte bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>2.3 Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br \/>\nOffensichtliche M\u00e4ngel m\u00fcssen unverz\u00fcglich nach Lieferung der Ware, sp\u00e4testens innerhalb von einer Woche, schriftlich gegen\u00fcber der Firma Hemker GmbH, Suurhookstr. 3, 49811 Lingen ger\u00fcgt werden. Nach Ablauf dieser Frist k\u00f6nnen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche wegen offensichtlicher M\u00e4ngel nicht mehr geltend gemacht werden.<br \/>\nNicht offensichtliche, auch bei oder nach der Verarbeitung sich ergebene, M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung, sp\u00e4testens innerhalb von 7 Kalendertagen zu r\u00fcgen. Die Untersuchungspflichten nach \u00a7 377 HGB bleiben bestehen.<br \/>\nHandels\u00fcbliche oder geringe Abweichungen in Qualit\u00e4t, Gewicht, Gr\u00f6\u00dfe, Dicke, Breite, Ausr\u00fcstung, Musterung, und Farbe gelten nicht als M\u00e4ngel.<br \/>\nAusgenommen von der Gew\u00e4hrleistung sind solche M\u00e4ngel, die infolge mangelhafter Pflege, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung oder sonstiger, von uns nicht zu vertretender Umst\u00e4nde entstehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>2.4 Nachbesserung, Ersatzlieferung und Vertragsaufl\u00f6sung<\/strong><br \/>\nBei berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcgen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenst\u00e4nde nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen R\u00fccknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der M\u00e4ngel nachkommen, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Eine Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umst\u00e4nden etwas anderes ergibt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unm\u00f6glich, schl\u00e4gt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages verlangen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>2.5 Abschlagszahlungen<\/strong><br \/>\nF\u00fcr in sich geschlossene Leistungsteile und f\u00fcr eigens angefertigte Bauteile kann eine Abschlagszahlung verlangt werden in H\u00f6he des erbrachten Leistungswertes, sofern das Eigentum hieran auf den Auftraggeber \u00fcbertragen wird. Verz\u00f6gert sich aus vom Auftraggeber zu vertretenden Umst\u00e4nden, wozu auch Verz\u00f6gerungen im Bauablauf geh\u00f6ren, der Einbau montagefertiger Bauteile um mehr als 14 Tage, so wird eine Abschlagszahlung in H\u00f6he des erbrachten Leistungswertes f\u00e4llig, wenn gleichzeitig das Eigentum an den Bauteilen \u00fcbertragen wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>2.6. Verg\u00fctung<\/strong><br \/>\nIst die vertragliche Leistung von uns erbracht und abgenommen, so ist die Verg\u00fctung nach einfacher Rechnungslegung sofort f\u00e4llig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>3. F\u00f6rmliche Abnahme<\/strong><br \/>\nSofern vertraglich eine f\u00f6rmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber zweimal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchf\u00fchrung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zw\u00f6lf Werktage nach Zugang der zweiten Aufforderung ein.<br \/>\nDie Abnahme gilt in jedem Fall innerhalb von 6 Wochen als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Werkleisung vorbehaltslos in Gebrauch nimmt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>4.1 Pauschalierter Schadenersatz<\/strong><br \/>\nK\u00fcndigt der Besteller\/K\u00e4ufer vor Ausf\u00fchrung\/Lieferung den Werkvertrag- und Kaufvertrag, so sind wir berechtigt, 10% der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Dem Besteller\/K\u00e4ufer bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>4.2. Haftungsbeschr\u00e4nkungen<\/strong><br \/>\nIm Falle einer lediglich fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere Erf\u00fcllungshilfen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<br \/>\nBei Lieferverzug haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern der Lieferverzug lediglich auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflichtberuht, ist unsere Schadensersatzhaftung im Falle gew\u00f6hnlicher Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen.<br \/>\nBei Lieferverzug haften wir weiter nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretende vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzung beruht, ein Verschulden unserer Vertreter oder Erf\u00fcllungshilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zur vertretenen vors\u00e4tzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung ebenfalls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<br \/>\nWir haften nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der K\u00e4ufer wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzanspr\u00fcche statt der Leistung geltend macht.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>5.1 Technische Hinweise<\/strong><br \/>\nDer Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass einerseits Wartungsarbeiten durchzuf\u00fchren sind, insbesondere:<br \/>\n\uf0d8 Beschl\u00e4ge und g\u00e4ngige zu kontrollieren und evtl. zu \u00f6len oder zu fetten sind,<br \/>\n\uf0d8 Au\u00dfenanstriche (z. B. Fenster) jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln sind.<br \/>\nDiese Arbeiten geh\u00f6ren nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart sind. Unterlassene Wartungsarbeiten k\u00f6nnen die Lebensdauer und Funktionst\u00fcchtigkeit der Bauteile beeintr\u00e4chtigen, ohne dass hierdurch Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen uns entstehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>5.2 Musterabweichungen<\/strong><br \/>\nProben und Muster gelten nur als ann\u00e4hernde Anschauungsst\u00fccke f\u00fcr Qualit\u00e4t, Abmessungen und Farbe.<br \/>\nUnwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausf\u00fchrungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivh\u00f6lzer, Furniere) liegen und \u00fcblich sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>6. Zahlung<\/strong><br \/>\nWechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zul\u00e4ssig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt, angenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>7. Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltung<\/strong><br \/>\nDie Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.<br \/>\nZur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der K\u00e4ufer\/Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>8 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong> 8.1<\/strong><br \/>\nGelieferte Gegenst\u00e4nde bleiben bis zur vollen Bezahlung der Verg\u00fctung unser Eigentum.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>8.2<\/strong><br \/>\nDer Auftraggeber ist verpflichtet, uns Pf\u00e4ndungen der Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgl\u00e4ubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenst\u00e4nde zu ver\u00e4u\u00dfern, zu verschenken, zu pf\u00e4nden oder zur Sicherheit zu \u00fcbereignen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>8.3<\/strong><br \/>\nErfolgt sie Lieferung f\u00fcr einen vom Auftraggeber unterhaltenen Gesch\u00e4ftsbetrieb, so d\u00fcrfen die Gegenst\u00e4nde im Rahmen einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung weiter ver\u00e4u\u00dfert werden. In diesem Falle werden Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Ver\u00e4u\u00dferung uns bereits in H\u00f6he des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes abgetreten. Bei Weiterver\u00e4u\u00dferung der Gegenst\u00e4nde auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegen\u00fcber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Anspr\u00fcche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegen\u00fcber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an uns ab.<br \/>\nAuf Verlangen hat der Besteller uns die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wir sind gleichzeitig erm\u00e4chtigt, den Schuldnern diese Abtretung unsererseits anzuzeigen.<br \/>\nDas Recht zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der unter Eigentumsvorbehalt oder Miteigentumsrecht der Firma Hemker GmbH stehenden Ware kann jederzeit von uns wiederrufen werden.<br \/>\nWir erm\u00e4chtigen den Besteller unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der uns nach Ma\u00dfgabe der vorgenannten Vereinbarungen abgetretenen Forderungen. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich zu informieren, wenn Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, das daraus resultierende Miteigentum oder die abgetretenen Forderungen durchgef\u00fchrt werden. Die Kosten der danach notwendigen Interventionen, insbesondere auch die Kosten anwaltlicher T\u00e4tigkeiten, erstattet uns der Besteller.<br \/>\nMit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Er\u00f6ffnung des Konkurses oder eines gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Vergleichsverfahrens erl\u00f6schen das Recht des Bestellers zur Weiterver\u00e4u\u00dferung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Erm\u00e4chtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselgesch\u00e4ft erlischt die Einzugserm\u00e4chtigung ebenfalls.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>8.4<\/strong><br \/>\nWerden Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde als wesentliche Bestandteile in das Grundst\u00fcck eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Ver\u00e4u\u00dferung des Grundst\u00fcckes oder von Grundst\u00fccksrechten entstehenden Forderungen in H\u00f6he des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde mit allen Nebenrechten an uns ab.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>8.5<\/strong><br \/>\nWerden die Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftragsgebers als wesentliche Bestandteile in das Grundst\u00fcck eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Verg\u00fctung in H\u00f6he des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenst\u00e4nde mit anderen Gegenst\u00e4nden durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenst\u00e4nde zum Wert der \u00fcbrigen Gegenst\u00e4nde.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>8.6<\/strong><br \/>\nSoweit die Liefergegenst\u00e4nde wesentliche Bestandteile des Grundst\u00fcckes geworden sind, verpflichtet sich der Aufraggeber bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungstermine, uns die Demontage der Gegenst\u00e4nde, die ohne wesentliche Beeintr\u00e4chtigung des Bauk\u00f6rpers ausgebaut werden k\u00f6nnen, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenst\u00e4nden zur\u00fcck zu \u00fcbertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>8.7<\/strong><br \/>\nWir verpflichten uns , die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des K\u00e4ufers\/Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbarer Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% \u00fcbersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>9. Urheberrechte<\/strong><br \/>\nAn Kostenanschl\u00e4gen, Entw\u00fcrfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie d\u00fcrfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt , vervielf\u00e4ltigt noch dritten Personen zug\u00e4nglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>10. Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)<\/strong><br \/>\nDie Tischlerei Hemker GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem VSBG.<br \/>\nStreitigkeiten \u00fcber den geschlossenen Vertrag und dessen Ausf\u00fchrung k\u00f6nnen jedoch vor der Vermittlungsstelle:<br \/>\nHandwerkskammer Osnabr\u00fcck-Emsland-Grafschaft Bentheim<br \/>\nSchlichtungsstelle im Handwerk<br \/>\nBramscher Str. 134 \u2013 136<br \/>\n49088 Osnabr\u00fcck<br \/>\nTel: 0541 6929-0<br \/>\nE-Mail: info@hwk-osnabrueck.de<br \/>\nverhandelt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>11. Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort<\/strong><br \/>\nSind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, unser Gesch\u00e4ftssitz Lingen (Ems).<br \/>\nDer gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der K\u00e4ufer\/Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinem Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<br \/>\nErf\u00fcllungsort ist f\u00fcr alle Verpflichtungen aus den Vertr\u00e4gen mit der Firma Hemker GmbH ist ebenfalls Lingen (Ems).<br \/>\nF\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller ist ausschlie\u00dflich das Recht er Bundesrepublik Deutschland anwendbar.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>12.Abschlie\u00dfende Bestimmungen<\/strong><br \/>\nM\u00fcndliche Nebenabreden sind nur dann g\u00fcltig, wenn wir diese ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigen. Diese Bedingung kann nur durch gemeinsame schriftliche Erkl\u00e4rung beider Vertragsparteien aufgehoben werden.<br \/>\nSollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages oder der \u00fcbrigen Bedingungen nicht ber\u00fchrt. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich unanfechtbare Regelung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ung\u00fcltigen Bestimmungen m\u00f6glichst nahe kommt.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma Hemker GmbH 1. Allgemeines Wir f\u00fchren alle Auftr\u00e4ge nach Ma\u00dfgabe der nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen aus. 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